An diesen Tagen wird die gesetzliche Krankenkasse 130 Jahre alt. Im Jahr 1883, am 31. Mai, wurde auf Initiative des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck, der Reichstag ein Gesetz zur allgemeinen Krankenversicherung verabschiedete. Zum ersten Mal in der Geschichte Deutschlands wurde gesetzlich festgelegt, dass Arbeitnehmer in den Bereichen Industrie und Handwerk versicherungspflichtig sind. Die soziale Absicherung der Arbeiter war nun die Aufgabe des Staates.

In den kommenden Jahren wurden in Folge des Gesetzes immer mehr Ortskrankenkassen gegründet, die zum Teil gesetzlich vorgeschrieben waren, wie die Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) in Sachsen.

Über die folgenden Jahrzehnte (bis 1914) war die AOK Leipzig die mitgliedsstärkste Ortskrankenkasse in ganz Deutschland. Heute taucht sie als AOK Plus für Sachsen und Thüringen wieder in den Rankings auf, muss sich jedoch manch anderer gesetzlichen Krankenkassen, was die Mitgliederzahlen angeht, mit 2,23 Millionen Mitgliedern geschlagen geben.

Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen (Stand: 1. April 2013) gilt die die Barmer GEK mit 6,71 Millionen Mitgliedern führend, darauf folgen die Techniker Krankenkasse mit 6,05 Millionen, die DAK Gesundheit mit 4,98 Millionen und die AOK Bayern und Baden – Württemberg mit jeweils 3,27 und 2,87 Millionen Mitgliedern.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen sind aber allgemein noch weitläufig vertreten in der Liste der mitgliedsstärksten Krankenkassen des Landes. Auf die IKK Classic mit 2,62 Millionen Mitgliedern folgen die AOK Rheinland/Hamburg (2 Mio.), AOK Nordwest (1,94 Mio.), AOK Niedersachsen (1,76 Mio.), die AOK Nordost (1,43 Mio.) und die AOK Hessen (1,09 Mio.). Dazwischen liegen noch die Knappschaft mit 1,43 Millionen und die KKH mit 1,34 Millionen Mitgliedern. Insgesamt wurden in diesem Jahr in Deutschland bisher 134 Krankenkassen gezählt, wobei in dem zweigliedrigen Teil des Gesundheitssystems 87 Prozent der Deutschen gesetzlich und 13 Prozent privat versichert sind (Stand 2009). Seit dem Jahr 2009 besteht in Deutschland die Allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass alle Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, sich im Land bei einer der zugelassenen Krankenversicherer gegen Krankheitskosten zu versichern haben.

Der weitaus geringere Anteil der in der Bundesrepublik Krankenversicherten fällt auf die privaten Krankenkassen. In Anspruch nehmen diese besonders mit Beamte mit Beihilfeanspruch, Selbstständige und Freiberufler, die keinen Anspruch auf die Freiwillige Krankenversicherung haben und Arbeiter und Angestellte, deren monatliches Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Ein Großteil der Deutschen hingegen hält sich an die gesetzliche Versicherung. In vielen Fällen hat das damit zu tun, dass die Versicherten finanziell keine andere Wahl haben. In der Kritik steht seit langem das so genannte Zweiklassensystem im Bereich der Krankenversicherungen, da privat Versicherte oftmals auf bessere Behandlungsmöglichkeiten hoffen können als gesetzlich Versicherte. Insgesamt sind in Deutschland etwa 0,2 Prozent der Bevölkerung als nicht krankenversichert aufgezeichnet. Laut Statistischem Bundesamt waren das im Jahr 2011 etwa 137000 Personen, die keinen Anspruch auf Krankenversorgung hatten. Grund hierfür sind oftmals Sparmaßnahmen, wenn sich Menschen eine Versicherung einfach nicht mehr leisten können. Vor der Allgemeinen Krankenversicherungspflicht gab es eine Reihe an gut verdienenden Nichtversicherten, die im Krankheitsfall die Kosten alleine trugen. Seit 2009 ist das jedoch in dieser Form nicht mehr möglich.

Quelle: Statista